Rechtsprechung
   SG Gelsenkirchen, 28.12.2021 - S 41 AS 2434/21 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,64786
SG Gelsenkirchen, 28.12.2021 - S 41 AS 2434/21 ER (https://dejure.org/2021,64786)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28.12.2021 - S 41 AS 2434/21 ER (https://dejure.org/2021,64786)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28. Dezember 2021 - S 41 AS 2434/21 ER (https://dejure.org/2021,64786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,64786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 28.12.2021 - S 41 AS 2434/21
    Diesbezüglich kommt es darauf an, ob bezogen auf den Einzelfall ein wesentlicher Nachteil glaubhaft gemacht wird, der bei Abwarten des Hauptsacheverfahrens unwiederbringlich beziehungsweise unzumutbar wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12).

    Eine bloß schematische Prüfung - etwa danach, ob Obdachlosigkeit infolge einer bereits erhobenen Räumungsklage des Vermieters droht - genügt nicht (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 28.12.2021 - S 41 AS 2434/21
    Dann ist gegebenenfalls auf der Grundlage einer an der Gewährleistung effektiven Rechtschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 28.12.2021 - S 41 AS 2434/21
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde, Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im summarischen Verfahren (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03).
  • LSG Hamburg, 11.01.2007 - L 5 B 531/06

    Annahme eines wesentlichen Nachteils nach § 86b Abs. 2 S. 2 SGG im

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 28.12.2021 - S 41 AS 2434/21
    Soweit der Regelbedarf durch die zur Verfügung stehenden Mittel geringfügig unterschritten wird, ist hierdurch kein wesentlicher Nachteil zu erkennen (vgl. auch Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 11.01.2007 - L 5 B 531/06 ER AS).
  • VG Gelsenkirchen, 06.11.2000 - 3 L 2178/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Sozialhilfe; Ausgestaltung der

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 28.12.2021 - S 41 AS 2434/21
    Ein Anordnungsgrund ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000 - 3 L 2178/00; Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.01.2003 - 2 L 2994/02, m.w.N.) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2005 - L 12 B 11/05 AS ER).
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2003 - 2 L 2994/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung ergänzender

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 28.12.2021 - S 41 AS 2434/21
    Ein Anordnungsgrund ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000 - 3 L 2178/00; Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.01.2003 - 2 L 2994/02, m.w.N.) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2005 - L 12 B 11/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2022 - L 6 AS 150/22

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Die Antragsteller beantragen schriftsätzlich, unter Abänderung des Beschlusses des Beschlusses des SG Gelsenkirchen vom 28.12.2021 (S 41 AS 2434/21 ER) den Antragsgegner zu verpflichten, ihnen Leistungen nach dem SGB II einschließlich Kosten der Unterkunft ab dem Antragseingang zu bewilligen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht